Fragen & Antworten
Anbei eine Auswahl von häufig gestellten Kundenfragen. Sie haben weitere Fragen? Sprechen Sie uns gern an.
ROLANDWÄRME
Ziel des Produktes ROLANDWÄRME ist es, für Bad Bramstedt ein zukunftsweisendes Produkt zu schaffen, das unseren Kunden langfristig umweltschonende Wärme zu wirtschaftlich vernünftigen Bedingungen und wettbewerbsfähigen Preisen sichert.. Da die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH im Gebiet unserer Roland-Stadt eigene Kraftwerke bzw. Blockheizkraftwerke betreibt, sprechen wir nicht von Fern-, sondern von ROLANDWÄRME.
ROLANDWÄRME ist eine Energieform, die als fertige Wärme in Ihr Haus geliefert wird. Die Wärmelieferung erfolgt mit Hilfe einer Übergabestation. Ihr Vorteil: Sie benötigen kein separates Gerät für die Erzeugung von Wärmeenergie, keinen Schornstein und keinen Brennstofflagerraum. Das spart Raum, den Sie anderweitig nutzen können. Weitere Vorteile sind neben den geringen Investitionskosten und der einfachen Wartung im Wesentlichen der Entfall der Notwendigkeit, die Anlage nach einem bestimmten Zeitraum zu erneuern. Zudem können Sie als ROLANDWÄRME-Kunde unser Kombi-Paket aus Wärme und Strom nutzen. Bezieher unserer ROLANDWÄRME sparen so durch die effiziente, gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme auch bei den Stromkosten. Übrigens funktioniert die komfortable ROLANDWÄRME staub-, ruß- und geruchsfrei, da keinerlei Verbrennung in Ihren vier Wänden stattfindet.
Primärenergiefaktor
Seit 2002 müssen sich Bauherren und Hausbesitzer an die strengeren Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) halten. Für Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an einem Bestandsgebäude muss ein Energiebedarfsausweis erstellt werden. Grundlage für die Berechnung ist der Primärenergiefaktor. Dieser ist das rechnerische Verhältnis von eingesetzter Energie zu abgegebener Endenergie. Dabei wird neben der Umwandlung der Energie (z.B. Erdgas in Wärme) auch der Energietransport berücksichtigt. Fernwärme gilt als Ersatzmaßnahme, d.h. es sind nach dem ErneuerbareEnergien-Wärmegesetz keine weiteren Ersatzmaß- nahmen notwendig.
Die Wärme für die verschiedenen Stadtteile in Bad Bramstedt wird in unterschiedlichen Kraftwerken erzeugt. Daher unterscheidet sich der Primärenergiefaktor, je nachdem in welchem Kraftwerke die Wärme erzeugt wird. Für den Bereich Bissenmoor liegt der Primärenergiefaktor bei 0,49, über das restliche Stadtgebiet gesehen liegt er derzeit pauschal bei 0,69. Zum Vergleich: Erdgas und Heizöl: 1,1; Elektroheizung mit aktuellem Strommix: 2,6; Wärmepumpe: 0,77 (nach EnEV).
Der niedrige Primärenergiefaktor unserer ROLANDWÄRME hat neben seiner Wirkung für den Klimaschutz auch ganz praktische Vorteile für Hauseigentümer und Bauherren: Bei der Gebäudeplanung und dem Einsatz der Energietechnik kann sehr viel flexibler und kostensparender agiert werden. Der niedrige Primärenergiefaktor wirkt sich positiv auf den Jahres-Primärenergiebedarf bei Neubauten aus. Folglich genügen hier deutlich geringere Investitionen in den Wärmeschutz. Zudem kann auf den Zusatz von regenerativen Energien (z.B. Solartechnik), zur Erfüllung der gesetzlichen Bestimmungen der Energieeinsparverordnung und des EEWärmeG verzichtet werden. Der niedrige Primärenergiefaktor von ROLANDWÄRME ist bei der Dämmung von Dach, Fenstern und Wänden also bares Geld wert.
Preise
Jeder Anschluss wird separat kalkuliert, da auch die Leitungslänge bis zur Übergabestation bei jedem Anschluss anders ausfällt. Bitte sprechen Sie uns gern an, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
Ausgehend von einem Standard-Hausanschluss im B-Plan 36 fallen Anschlusskosten in Höhe von 3.988,08 Euro zzgl. Umsatzsteuer (aktuell 19 %) an. Dieser Preis versteht sich inkl. Übergabestation und einer Entfernung von bis zu 10 Metern ab Vorstrecker. Jeder weitere angefangene Meter wird mit 112,48 € netto berechnet. Im 8. Bauabschnitt (B-Plan 36 – Am Wald) betragen die Kosten für einen Fernwärmehausanschluss 5.330,00 € netto inkl. 10 Meter Leitungslänge. Jeder weitere Meter wird mit 210,00 € netto berechnet. Für den Bauabschnitt 7. Änderung (B-Plan 36 – Golfparkallee / Am Clubhaus) belaufen sich die Kosten für einen Hausanschluss auf 6.690,00 € netto* inkl. 10 Meter Anschlusslänge. Jeder weitere angefangene Meter wird mit 296,00 € netto* berechnet.
*Die Richtwerte basieren auf Kostenschätzung. Endgültige Preise ergeben sich in Abhängigkeit der Ausschreibung. Ansprechpartner: Leif Lamaack; Tel.: 04192 8798 61; E-Mail: leif.lamaack@stwbb.de
Ein Vergleich mit Versorgern in anderen Städten ist schwierig, da von gänzlich unterschiedlichen Voraussetzungen auszugehen ist. Betrachtet werden müssen grundsätzlich auch die Anschlussdichte und der eingesetzte Primärenergieträger. Die Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH setzt den umweltschonenden Energieträger Erdgas ein, in anderen Städten wird z.B. oftmals der deutlich klimaschädlichere Energieträger Kohle eingesetzt, der auch dazu beiträgt, die Luftqualität des jeweiligen Ortes zu verschlechtern.
Während des laufenden Jahres werden monatliche Abschlagszahlungen erhoben, die sich nach dem Verbrauch des Vorjahres richten. Die endgültige Abrechnung erfolgt zu Beginn des Folgejahres entsprechend des tatsächlichen Verbrauchs.
Jede von uns installierte Wärme-Übergabestation enthält einen geeichten Wärmemengenzähler. Dieser Wärmemengenzähler wird entsprechend den eichrechtlichen Vorschriften im regelmäßigen Turnus nachgeeicht und einmal jährlich zur Jahresverbrauchsabrechnung abgelesen.
Ihr Wärmepreis setzt sich aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis zusammen. Der Basis-Grundpreis (Standard) beträgt 420,00 €/Jahr inklusive eines Messpreises von 60,00 €/Jahr zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Der Basis-Arbeitspreis (Standard) beträgt 78,53 €/MWh zuzüglich Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Während der Grundpreis einheitlich für die jeweiligen Verbrauchergruppen abgerechnet wird, ergibt sich der Arbeitspreis aus dem spezifischen Arbeitspreis und dem jeweiligen individuellen Verbrauch (in MWh).
Die Preise ändern sich unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung bei Erzeugung, Transport und Bereitstellung der Wärme und der Verhältnisse auf dem Wärmemarkt gemäß den nachstehenden Preisänderungsklauseln:
Formel für den Grundpreis:
Formel für den Arbeitspreis:
Die Bedeutung und Festlegung der einzelnen Parameter können Sie unserer Preisliste entnehmen, die Sie auf unserer Internetseite finden oder bei uns anfordern können.
Der HEL-Anteil in der Preisanpassungsklausel resultiert unmittelbar aus den Vorgaben des BGH für eine gerichtsfeste Preisanpassungsklausel: Der BGH fordert die Berücksichtigung sowohl von Erzeugungskosten des jeweiligen Anbieters als auch des (nationalen) Wärmemarktes. Da HEL auf dem deutschen Wärmemarkt derzeit über einen Anteil von 30 % verfügt, fließt der Faktor Heizöl immer noch zu 15 % in die Preisanpassungsklausel ein.
Beim Kostenvergleich mit anderen Heizsystemen ist es wichtig, eine Gesamtkostenrechnung durchzuführen und nicht nur laufende Kosten zu berücksichtigen. Setzt man Vollkosten (Kapital-, Verbrauchs- und Betriebskosten) an, unterscheiden sich die Wärmeträger kaum. Der Pluspunkt unserer Wärmeversorgung sind jedoch die geringeren Investitions- und Betriebsnebenkosten. Für einen korrekten Heizkostenvergleich müssen demnach u.a. kapitalgebundene Kosten (Abschreibung, Verzinsung), gebrauchsgebundene Kosten (Brennstoffe, Hilfsenergie), und betriebsgebundene Kosten (Wartung, Instandhaltung, Reparatur, Schornsteinfeger, Emissionsprüfungen) berücksichtigt werden. Die konkreten Ergebnisse eines Heizsystemvergleichs hängen stark von regionalen Gegebenheiten ab. Allein in den alten Bundesländern findet sich je nach Anbieter eine Preisspanne bei der Wärmelieferung von unter 50 €/MWh bis über 110 €/MWh.
Beispiele für standardisierte Vergleiche von Heizsystemen finden Sie z. B. auf folgenden Internetseiten:
Für einen objektbezogenen Heizkostenvergleich fragen Sie uns als Ihren lokalen Versorger oder ein Ingenieurbüro/Energieberater Ihres Vertrauens.
Wärmenetz
Die Wärme für unsere Wärmekunden wird derzeit vor Ort in verschiedenen Kraftwerken, größtenteils in KraftWärme-Kopplungsanlagen (KWK) produziert. In KWKAnlagen wird zeitgleich Wärme und Strom erzeugt. So erreicht unser größtes Blockheizkraftwerk einen deutlich höheren Gesamtnutzungsgrad (85 %) als andere Großkraftwerke (ca. 40 %), die ausschließlich Strom erzeugen. Zudem wirkt sich ein Einsatz von KWKAnlagen auf die Umwelt vorteilhaft aus. Zum Einsatz kommt Erdgas als Energieträger statt Braun- und Steinkohle mit entsprechend geringeren spezifischen CO2-Emissionen. Übrigens ist laut Bundesumweltministerium die Kraft-Wärme-Kopplung eine der wirksamsten Maßnahmen zur Senkung der CO<sub>2</sub>- Emissionen.
Das Wärmenetz einschließlich der Verbindungsleitung auf dem Kundengrundstück sowie die Übergabestation sind im Eigentum der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH. Die Hausanschlussstation und die hausinterne Verbindungsleitung ab Kugelhahn bis zur Übergabestation befinden sich im Eigentum des Kunden.
Die Hausstation besteht aus einem Wärmetauscher und einem Wärmemengenzähler. Die ankommende Wärme wird aus den Rohrleitungen des Wärmelieferanten an die Hausstation übergeben (Vorlauf), und wird dort an die Bedingungen des Heizkreislaufs anpasst. Der Zähler erfasst dabei genau die Wärmemenge, die in die Anlage fließt. Über die Hausstation wird dann das Wasser aus dem Heizungsrücklauf wieder an das Versorgernetz abgegeben (Rücklauf).
Die Übergabestation selbst benötigt etwa 1m² Platz, der gesamte räumliche Platzbedarf beträgt etwa 3 m².
Auf der Suche nach einer ökologisch und ökonomisch sinnvollen Wärmeversorgung hat die Stadt Bad Bramstedt für ausgewiesene Baugebiete einen Anschlusszwang vorgegeben. Fernwärme kann nur dann wirtschaftlich betrieben werden, wenn möglichst viele Gebäude an das System angeschlossen sind. Die Bauherren außerhalb dieser Gebiete sind in ihrer Entscheidung frei.
Der erzeugte Strom aus den BHKW wird in das Netz der Stadtwerke Bad Bramstedt Netz GmbH eingespeist. Die Vergütung erfolgt entsprechend des KWKG (KraftWärme-Kopplungsgesetz) bzw. der aktuellen Börsenpreise. Die Erlöse werden bei der Kalkulation der Preise für Rolandwärme berücksichtigt.
Rechtliches
Unsere Wärmelieferungsverträge werden mit einer Erstlaufzeit von fünf Jahren bzw. bis zum 31.12. des fünften Kalenderjahres abgeschlossen und verlängern sich um jeweils drei Jahre, wenn sie nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Jahr vor Ablauf gekündigt werden. Die Allgemeinen Versorgungsbedingungen (AVBFernwärmeV), auf deren Basis die Wärmelieferung stattfindet, wenn kein Wärmelieferungsvertrag unterschrieben worden ist, sehen eine Erstlaufzeit von 10 Jahren und eine Verlängerung um jeweils fünf Jahre vor.
Ziel des EEWärmeG ist es, bis 2020 den Wärme- und Kältebedarf zu mindestens 14 Prozent aus erneuerbaren Energien zu decken. Es sieht eine Nutzungspflicht von erneuerbaren Energien oder Ersatzmaßnahmen - wie unsere ROLANDWÄRME - vor. Das EEWärmeG gilt für alle Neubauten und bei wesentlichen Änderungen an Bestandgebäuden.
Die neue Fassung der EnEV ist seit 01.10.2009 gültig und sieht strengere Anforderungen für Neubauten vor: Mindestens 30 Prozent weniger Primärenergiebedarf als nach der Fassung von 2007. Für Bestandgebäude, deren Hülle wesentlich geändert wird, gelten diese Änderungen in abgeschwächter Form. Die Einhaltung dieser Vorgaben erfolgt durch eine behördliche Prüfung.
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV) ist eine vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) erlassene Regelung der Versorgungsbedingungen zwischen Fernwärmeversorgungsunternehmen und Endverbrauchern.