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Preise

Entgeltregelungen

Leistung Netto-Preis Brutto-Preis
Grundpreis
(Stand: 01.01.2025)
72,00 EUR / jährlich bzw. nach Zählergröße 77,04*EUR / jährlich bzw. nach Zählergröße
Wasserpreis
(Stand: 01.01.2025)
1,92 EUR / m³ 2,05*EUR / m³
Abwasserpreis
(Stand: 01.01.2025)
3,38 EUR / m³ (umsatzsteuerfrei)
bzw. nach Schadstoffbelastung
umsatzsteuerfrei
Nieder­schlags­wasser­gebühren** (Stand: 01.01.2025) 68,00 EUR / 100 m²/Jahr
Je weitere 25 m² =
EUR 17,00
umsatzsteuerfrei

* inkl. 7 % MwSt.
** Das Grundstück wird pauschal mit 100 m² berechnet. Danach wird auf volle 25 m² aufgerundet.

Weitere Preisinformationen

Anlage 1 zu den Allgemeinen Wasserlieferungsbedingungen der Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH

Die Preise mit (*) enthalten 7 % Umsatzsteuer, gerundet.

Die Preise mit (**) enthalten 19 % Umsatzsteuer, gerundet.

EUR NettoEUR Brutto*
Zu 2.1Der Arbeits­preis (Ver­brauchs­ent­gelt) be­trägt je Kubik­meter (m³) ent­nommene Wasser­menge
1,922,05*
Der Grund­preis für Wasser­zähler mit einem Nenn­durch­lass (Qn) von
Q3 =    4   beträgt jährlich72,0077,04*
Q3 =  10  beträgt jährlich172,80184,90*
Q3 =  16 beträgt jährlich288,00308,16*
Q=   25 beträgt jährlich432,00462,24*
Q3 =   40 beträgt jährlich720,00770,40*
Q3 =   63 beträgt jährlich1.152,001.232,64*
Q= 100 beträgt jährlich1.728,001.848,96*
Q= 160 beträgt jährlich2.880,003.081,60*
Zu 2.2Ent­gelte für Stand­rohre
Arbeits­preis pauschal60,0064,20*
Grund­preis pro Tag1,501,61*
Kaution500,00
Zu 2.3Die Kosten für einen Bau­wasser­anschluss bei einer Bereit­stellung bis maximal 1 Jahr betragen210,00224,70*
Für Bau­wasser­anschlüsse mit einem höheren Nenn­durch­fluss und/oder längerem Zeit­raum als 1 Jahr werden ge­sonderte Ver­ein­barungen getroffen.
Zu 3.1Als Bau­kosten­zuschuss für das be­stehende Netz werden erhoben:700,00749,00*
Zu 4.1Die Herstellung eines Wasserhausanschlusses wird nach Aufwand berechnet.
Zu 6.1Die Pauschale für die Abnahme zusätzlicher Wasserzähler beträgt je Anfahrt35,0041,65**
Zu 8.1Mahn­geld
Für die erste schriftliche Anmahnung eines fälligen Betrages werden berechnet:2,00ohne USt.
Für die zweite schriftliche Anmahnung eines fälligen Betrages werden berechnet:2,00ohne USt.
Zu 8.2Sperr­gang
Für jeden Einsatz des Außendienstes aufgrund von fälligen Beträgen werden zur Abgeltung der
Verwaltungskosten und des entstehenden Personal- und Wegeaufwandes berechnet:
25,00ohne USt.
Zu 8.2Entsperrgang
Für jeden Einsatz des Außendienstes aufgrund von fälligen Beträgen werden zur Abgeltung der
Verwaltungskosten und des entstehenden Personal- und Wegeaufwandes berechnet:
25,0026,75*
Zu 8.3Entgelt für die Sperrung einer Anlage50,00ohne USt.
Entgelt für die Wiederöffnung einer Anlage50,0053,50*
Zu 9.2Frei­gabe einer der­zeit nicht gen­utzten Anlage, Neu­auf­stellung eines Zählers50,00

53,50*

Pauschale für Löschwasserauskunft nach Arbeitsblatt DVGW W-405200,00238,00**

Die Abwasser- und Niederschlagswassergebühren werden im Auftrag und Namen der Stadt Bad Bramstedt berechnet und von ihr festgelegt.

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Kontakt

Bei Fragen können Ihnen vielleicht auch unsere "Fragen und Antworten" zum Thema Strom und Gas oder unser Wissenswertes weiterhelfen. 

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